Zweck und Vertretung
Der am 18. Juli 1945 gegründete Bayerische Landessportverband
umfaßt heute in 11000 Vereinen über 4 Millionen Mitglieder,
das ist ein Drittel der bayerischen Gesamtbevölkerung. Er bezweckt
nach seiner Präambel die Hebung und Förderung der Volksgesundheit,
Hygiene und Erholung durch Pflege des Sports in allen seinen Arten
auf volkstümlicher Grundlage. Seine besondere Fürsorge
gilt der Jugend. Der Verband dient gemeinnützigen Zwecken.
Er tritt in jeder Weise für die freiheitliche und demokratische
Lebensform ein. Er wahrt strenge Neutralität in allen religiösen,
rassischen und parteipolitischen Fragen. Er hat die Finanzhoheit.
Aufgaben und Angebote
- Als Dachorganisation Sprecher und Vertreter der Vereine und
Fachverbände.
- Gestaltung des Sportbetriebs und Vereinslebens in Zusammenarbeit
mit Politik, Wissenschaft und Staat sowie gesellschaftlichen Gruppen
und Organisationen.
- Förderung des regelmäßigen und geordneten Spiel-
und Sportbetriebs seiner Fachverbände und Durchführung
gemeinsamer Veranstaltungen.
- Entwicklung neuer Konzeptionen für Breiten- und Leistungssport,
in den Bereichen Gesundheits- , Familien-, Senioren- und Behindertensport,
für erzieherische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unter
Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen.
- Bildungsarbeit mit Erwachsenen und Jugendlichen auch über
den Sport hinaus.
- Beratung und Unterstützung der Vereine und Fachverbände
beim Bau von Sportstätten.
- Versicherungsschutz für die Mitglieder in den Vereinen..
- Preisgünstige Erholungsmöglichkeiten in eigenen Jugendheimen,
Sport- und Ferieneinrichtungen.
- Fachliche und überfachliche Aus- und Weiterbildung von
Trainern, Übungsleitern, Organisationsleitern und Sportlern.
- Unterhalt einer modernen Sportschule und anderer verbandseigener
Liegenschaften.
- Fachliche und überfachliche Aus- und Weiterbildung von
Übungs- und Organisationsleitern.
- Information der Mitglieder durch die Zeitschrift "bayernsport",
Sportliteratur, Bild- und Filmmaterial.
- Abnahme, Prüfung und Verleihung von Sportabzeichen.
- Information und Beratung über neueste Entwicklungen im
Vereinsrecht, Steuerrecht, Umweltschutz und Versicherungsangelegenheiten.
- Umsetzung von Initiativen, Aktionen und Projekten des Deutschen
Sportbundes, der Dachorganisation sämtlicher Landessportbünde
und Fachverbände.
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