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"Sport in Schule und Verein"

Sport nach 1:

Grundidee und Zielsetzung

Die Vorteile von Sport nach 1

Sportarten und Sportbereiche

Staatliche Förderungen

Nichtstaatliche Förderungen

Weitere Informationen

 

Ganztagsangebot:

Merkmale

Voraussetzungen für den Verein

 

Differenzierter Sportunterricht:

Schulsport in Bayern besteht aus BSU, EBSU und DSU

 

 

Grundidee und Zielsetzung


Pflichtsportunterricht, Schulsport-Wettbewerbe, Sport nach 1 und das im Jahr 2000
eingeführte Modellprojekt "Bewegte Schule" bilden das Gesamtkonzept in Bayern für
tägliche körperliche Aktivitäten bei Schülern und Schülerinnen. Schon seit 1991 ist
Sport nach 1 im Rahmen des Kooperationsmodells eine wichtige Ergänzung des
Pflichtsportunterrichts mit zusätzlichen freiwilligen Sportangeboten in enger
Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein. Mit freizeitorientierten und
gesundheitsbezogenen Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) wird versucht, Schüler für
den Sport zu gewinnen, um sie zu einer gesunden Lebensführung und sinnvollen
Freizeitgestaltung anzuleiten. Selbstverständlich bietet Sport nach 1 auch die
Möglichkeit einer leistungssportlich orientierten Förderung von sportlich talentierten
Schülern. Alle Schulen und Sportvereine sind deshalb zu einer verstärkten Kooperation
aufgerufen.

 

 Die Vorteile von Sport nach 1

Vorteile für die Schüler/innen

  • Freiwillige Sportangebote
  • Bewusste Entscheidung entsprechend den Interessen und Begabungen
  • Sport als Grundlage einer einer gesunden Lebensführung erfahren
    Sinnvolle Freizeitgestaltung
  • Möglichkeiten zum Erleben von Gemeinschaft

    Vorteile für die Schule
  • Zusätzliche Sportangebote für Schüler und Schülerinnen
  • Sportliches Profil und Attraktivität


    Vorteile für den Verein

  • Zur Vereinspauschale zusätzlicher staatlicher Zuschuss: SAG-Pauschale
  • Eingesetzte Übungsleiterlizenz wird bei der Vereinspauschale berücksichtigt
  • Staatliche Zuschüsse zur Finanzierung von Großgeräten
  • Gewinnung neuer Mitglieder
  • Talentsichtung und Talentförderung in der Schule und im Verein


    Weitere Vorteile
  • Alle Sportarbeitsgemeinschaften sind Schulveranstaltungen. Damit sind alle beteiligten Kinder und Jugendlichen durch die Schülerunfallversicherung abgesichert
  • Die Mitgliedschaft im Verein ist weder für Schüler noch für Lehrkräfte bzw. Übungsleiter erforderlich, sollte aber auf freiwilliger Basis angestrebt werden.
  • Optimale Nutzung von Sportstätten

 

Sportarten und Sportbereiche

In der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein sind folgende 72 Sportarten bzw. Sportbereiche möglich:

Aikido Gerätturnen Rasenkraftsport Snowboard
Alpiner Skilauf Gesundheitsor. Fitness Reiten Sportförderunterricht
American Football Gewichtheben Rettungsschwimmen Sportkegeln
Badminton Goalball Rhönradturnen Sportklettern
Baseball Golf Rhythm. Sportgymnastik Sport mit geistig Behinderten
Basketball Gymnastik und Tanz Ringen Sportschießen
Behindertensport Handball Rodeln Squash
Bewegungskünste Hockey Rollsport/Inline-Skaten Stocksport
Bogenschießen Judo Rollstuhlsport Taekwondo
Curling Ju-Jutsu Rudern Tanz
Eishockey Kanu Schwimmen Tauchsport
Eiskunstlauf/Eistanz Karate Segelfliegen Tennis
Eislaufen Korbball Segeln Tischtennis
Eisschnelllauf/Short-Track Korfball Selbstverteidigung Triathlon
Faustball Leichtathletik Skibob Volleyball
Fechten Moderner Fünfkampf Skilanglauf Voltigieren
Freizeitsport Orientierungslauf Skispringen Wasserball
Fußball Radsport Softball Windsurfen

 

Das Angebot weiterer Sportarten bzw. Sportbereiche bedarf der vorherigen Genehmigung des Kultusministeriums. Der Antrag ist vom Sportfachverband (nicht von einem Verein) zu stellen.

 

Staatliche Förderungen

1. Vereinspauschale bzw. SAG-Pauschale

  • Die Bezuschussung einer Sportarbeitsgemeinschaft wird in Form von Pauschalen gewährt: Vereinspauschale (eingesetzte Übungsleiterlizenz bei Sportarbeitsgemeinschaften wird berücksichtigt) und SAG-Pauschale

  • Die SAG-Pauschale umfasst zwei Bereiche: Die erhöhte Übungs-
    leiterbezuschussung und eine Pauschale für Geräteanschaffungen bis 3.000.- €. Sie ist deutlich höher als die frühere Übungsleiter-
    bezuschussung (früher ca. 40.- € pro Jahr bei 2-std. SAG).

  • Der Förderzeitraum wird von Haushaltsjahr auf Schuljahr
    umgestellt.

  • Voraussetzung für eine Bezuschussung ist ein gültiger SAG-Vertrag, der bis zum Schuljahresende befristet ist und zum
    Schuljahresbeginn verlängert werden muss (Stichtag 15. Oktober).

  • SAG-Verträge, die nach dem 15. Oktober eingerichtet oder verlängert werden, können in diesem Schuljahr nicht mehr bezuschusst werden.

  • Vordruck 1 (neu) beinhaltet beide Anträge: "SAG-Vertrag bzw. SAG-Folgevertrag und Antrag auf SAG-Pauschale". Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Der Antrag ist bis 15. Oktober an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport zu richten. Die Förderung wird noch im gleichen Kalenderjahr an die Vereine überwiesen. Für das Schuljahr 2006/07 waren das: Kategorie 1 (45 Min): 70.- € Kategorie 2 (90 Min): 140.- €. Im Rahmen der Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg werden Tätigkeiten in SAGs zusätzlich gefördert. Im Schuljahr 2006/07 waren dies für einstündige SAGs (45 Min.) 65,30 € und für zweistündige SAGs (90 Min.) 130,60 €.

Für das Schuljahr 2007/08 ist die Einführung eines Sport-nach-1-Online-Meldesystems geplant. Papieranträge werden dann nicht mehr akzeptiert. Die zeitaufwändige Einholung von Unterschriften wird dann durch ein digitalisiertes Antragsverfahren abgelöst.

Geplanter Start: März 2007


2. Großgerätebezuschussung

Ab 2006 werden nur noch Sportarten mit Bedarf an teuren Großgeräten für eine Grundausstattung bezuschusst (siehe Kostenpauschalen in der Broschüre Sport nach 1, Seite 17)

  • Der maximale Zuschuss für Großgeräte kann bis zu 60 % von der Kostenpauschale (unterschiedlich je nach Sportart) betragen.

  • Ein Rechtanspruch besteht nicht. Die Bewilligung kann auch mit
    Bedingungen und Auflagen versehen werden. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus!

  • Die Geräte gehören grundsätzlich dem Verein, die Restfinanzierung erfolgt durch den Verein.

  • Bauliche Maßnahmen werden nicht bezuschusst.

Bewilligungsverfahren:

Antrag (Vordruck 4) mit Kostenvoranschlag (Schulrabatt!) zum Schuljahresbeginn (Stichtag: 15.Oktober) an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport senden.

Der Verein erhält einen Zwischenbescheid (ohne Angabe der Höhe der Fördermittel).

Die Geräte können beschafft werden.

Die Festsetzung des Förderbetrags und die Auszahlung erfolgen spätestens bis zum Ende des Schuljahres (31. Juli). Die Auszahlung setzt die Beschaffung und Vorlage der bezahlten Rechnungen voraus.


Nichtstaatliche Förderungen

1. Sonderaktionen Sport nach 1
  • Jährliche Sonderaktionen mit Sponsoren (Gerätepakete oder
    Zuschüsse)

  • Ausschreibung in der Broschüre „Schulsport-Wettbewerbe in
    Bayern“ oder unter "Sonderaktionen" (siehe oben im Menü!).

  • Anträge an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport

  • Voraussetzung: Einrichtung einer neuen Sportarbeitsgemeinschaft in der jeweiligen Sportart (Vordruck 1 an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport)

2. Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e.V.

Zeitgleich mit der Einführung des Bayerischen Kooperationsmodells wurde die Bayerische Förder-
gemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. gegründet. 1. Vorsitzender ist der Bayerische
Staatsminister für Unterricht und Kultus, Siegfried Schneider; 2. Vorsitzender ist der Präsident
des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Günther Lommer.
Die Bayerische Fördergemeinschaft unterstützt die allgemeinen Zielsetzungen des Bayerischen
Kooperationsmodells und versucht, Förderer und Sponsoren aus Industrie und Wirtschaft zu gewinnen.
Die Finanzmittel werden dort eingesetzt, wo die staatliche Förderung nicht ausreicht oder
nicht möglich ist. Das gilt z. B. für die finanzielle Förderung von

  • Sportgeräten, soweit sie nicht vom Staat bezuschusst werden

  • gezielten pädagogischen Maßnahmen für leistungssportlich orientierte junge Talente

  • landesweiten Sonderaktionen in bestimmten Sportbereichen

  • zusätzlichen Informations- und Fortbildungsmaßnahmen

  • überörtlichen Veranstaltungen und beispielgebenden Initiativen

    Wer fördert – wird gefördert
    Die Fördergemeinschaft sucht vor allem finanzielle Förderer aus Industrie und Wirtschaft. Auch
    Schulen und Vereine, die für ihre Zusammenarbeit Beratung oder finanzielle Unterstützung
    benötigen, können sich an die Geschäftsstelle der Bayerischen Fördergemeinschaft wenden:


Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e.V.
- Geschäftsstelle -
Widenmayerstraße 46 a
80538 München

Tel.: 089/216 345 - 0
Fax: - 40
E-Mail: laspo@laspo.de

 

Weitere Informationen

Hier finden Sie die komplette

Sport-nach-1-Broschüre
(6. Auflage)

im PDF-Format (ca. 1,1 MB)

                                     

mehr Informationen zu Sport nach 1 finden sie unter www.laspo.de                                          

Ganztagsangebote

Merkmale

  • Betreuungsangebote für die Jahrgangsstufe 5-10 an HS, RS, Gymn. und Förderschulen
  • Die Angebote umfassen Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, sportliche, musische und gestalterische Angebote, schulische Hilfestellungen
  • Leitung und Betreuung durch eine pädagogische Fachkraft

Voraussetzungen für den Verein

  • Qualifizierter Übungsleiter (A-, J- oder F-Lizenz)
  • Vertrag zwischen Träger und Partner (Verein) bzgl.
    - Art und Inhalt des Angebots
    - Zeitraum (Termine, Umfang, Dauer)
    - Räumlichkeiten
    - Finanzierung
    - Einsatz von Personal (Vertretung bei Krankheit usw.)
  • Abstimmung mit dem Träger und der Schule

Wichtig

Ganztagsbetreuung als enge Kooperation mit der Schule
  • das bedeutet:
    die Schüler sind über die Schule unfallversichert
  • das bedeutet aber auch:
    Anwesenheit ist verpflichtend und muss kontrolliert werden

Im Krankheitsfall müssen Stunden vertreten werden.

Weitere wichtige Informationen, wie z.B. Finanzierung oder Anmeldeschluss stehen im Skript des BLSV über "Sport in Schule und Verein", welches per Klick auf dieses Textfeld als pdf-Format heruntergeladen werden kann.

 

Differenzierter Sportunterricht

Schulsport in Bayern besteht aus BSU, EBSU und DSU

  • Einsatz von qualifizierten Übungsleitern (F-Lizenz) im differenzierten Sportunterricht (7.-10. Klasse)
  • Unterricht (ca. 2 Wochenstunden) richtet sich nach dem Lehrplan (? Teilnote)
  • Sportarten nach Abstimmung mit der Schule
  • Vergütung nach BAT IV – BAT III
  • Infos unter www.stmuk.bayern.de

Weiter wichtige Informationen rund um Sport in Schule und Verein können Sie per Klick auf dieses Textfeld als pdf-Format herunterladen.

   
   
   
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