
Sport nach 1:
Ganztagsangebot:
Differenzierter Sportunterricht:


Grundidee und Zielsetzung
Pflichtsportunterricht, Schulsport-Wettbewerbe, Sport nach
1 und das im Jahr 2000
eingeführte Modellprojekt "Bewegte Schule" bilden
das Gesamtkonzept in Bayern für
tägliche körperliche Aktivitäten bei Schülern
und Schülerinnen. Schon seit 1991 ist
Sport nach 1 im Rahmen des Kooperationsmodells eine wichtige
Ergänzung des
Pflichtsportunterrichts mit zusätzlichen freiwilligen Sportangeboten
in enger
Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein. Mit freizeitorientierten
und
gesundheitsbezogenen Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) wird versucht,
Schüler für
den Sport zu gewinnen, um sie zu einer gesunden Lebensführung
und sinnvollen
Freizeitgestaltung anzuleiten. Selbstverständlich bietet
Sport nach 1 auch die
Möglichkeit einer leistungssportlich orientierten Förderung
von sportlich talentierten
Schülern. Alle Schulen und Sportvereine sind deshalb zu einer
verstärkten Kooperation
aufgerufen.
Die
Vorteile von Sport nach 1
Vorteile für die Schüler/innen
- Freiwillige Sportangebote
- Bewusste Entscheidung entsprechend den Interessen und Begabungen
- Sport als Grundlage einer einer gesunden Lebensführung
erfahren
Sinnvolle Freizeitgestaltung
- Möglichkeiten zum Erleben von Gemeinschaft
Vorteile für die Schule
- Zusätzliche Sportangebote für Schüler und Schülerinnen
- Sportliches Profil und Attraktivität
Vorteile für den Verein
- Zur Vereinspauschale zusätzlicher staatlicher Zuschuss:
SAG-Pauschale
- Eingesetzte Übungsleiterlizenz wird bei der Vereinspauschale
berücksichtigt
- Staatliche Zuschüsse zur Finanzierung von Großgeräten
- Gewinnung neuer Mitglieder
- Talentsichtung und Talentförderung in der Schule und
im Verein
Weitere Vorteile
- Alle Sportarbeitsgemeinschaften sind Schulveranstaltungen.
Damit sind alle beteiligten Kinder und Jugendlichen durch die
Schülerunfallversicherung abgesichert
- Die Mitgliedschaft im Verein ist weder für Schüler
noch für Lehrkräfte bzw. Übungsleiter erforderlich,
sollte aber auf freiwilliger Basis angestrebt werden.
- Optimale Nutzung von Sportstätten
Sportarten und Sportbereiche
In der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein sind
folgende 72 Sportarten bzw. Sportbereiche möglich:
| Aikido |
Gerätturnen |
Rasenkraftsport |
Snowboard |
| Alpiner Skilauf |
Gesundheitsor. Fitness |
Reiten |
Sportförderunterricht |
| American Football |
Gewichtheben |
Rettungsschwimmen |
Sportkegeln |
| Badminton |
Goalball |
Rhönradturnen |
Sportklettern |
| Baseball |
Golf |
Rhythm. Sportgymnastik |
Sport mit geistig Behinderten |
| Basketball |
Gymnastik und Tanz |
Ringen |
Sportschießen |
| Behindertensport |
Handball |
Rodeln |
Squash |
| Bewegungskünste |
Hockey |
Rollsport/Inline-Skaten |
Stocksport |
| Bogenschießen |
Judo |
Rollstuhlsport |
Taekwondo |
| Curling |
Ju-Jutsu |
Rudern |
Tanz |
| Eishockey |
Kanu |
Schwimmen |
Tauchsport |
| Eiskunstlauf/Eistanz |
Karate |
Segelfliegen |
Tennis |
| Eislaufen |
Korbball |
Segeln |
Tischtennis |
| Eisschnelllauf/Short-Track |
Korfball |
Selbstverteidigung |
Triathlon |
| Faustball |
Leichtathletik |
Skibob |
Volleyball |
| Fechten |
Moderner Fünfkampf |
Skilanglauf |
Voltigieren |
| Freizeitsport |
Orientierungslauf |
Skispringen |
Wasserball |
| Fußball |
Radsport |
Softball |
Windsurfen |
Das Angebot weiterer Sportarten bzw. Sportbereiche bedarf der
vorherigen Genehmigung des Kultusministeriums. Der Antrag ist
vom Sportfachverband (nicht von einem Verein) zu stellen.
Staatliche Förderungen
1. Vereinspauschale bzw. SAG-Pauschale
- Die Bezuschussung einer Sportarbeitsgemeinschaft wird in Form
von Pauschalen gewährt: Vereinspauschale (eingesetzte Übungsleiterlizenz
bei Sportarbeitsgemeinschaften wird berücksichtigt) und
SAG-Pauschale
- Die SAG-Pauschale umfasst zwei Bereiche: Die erhöhte
Übungs-
leiterbezuschussung und eine Pauschale für Geräteanschaffungen
bis 3.000.- €. Sie ist deutlich höher als die frühere
Übungsleiter-
bezuschussung (früher ca. 40.- € pro Jahr bei 2-std.
SAG).
- Der Förderzeitraum wird von Haushaltsjahr auf Schuljahr
umgestellt.
- Voraussetzung für eine Bezuschussung ist ein gültiger
SAG-Vertrag, der bis zum Schuljahresende befristet ist und zum
Schuljahresbeginn verlängert werden muss (Stichtag 15.
Oktober).
- SAG-Verträge, die nach dem 15. Oktober eingerichtet oder
verlängert werden, können in diesem Schuljahr nicht
mehr bezuschusst werden.
- Vordruck 1 (neu) beinhaltet beide Anträge: "SAG-Vertrag
bzw. SAG-Folgevertrag und Antrag auf SAG-Pauschale". Weitere
Unterlagen sind nicht erforderlich. Der Antrag ist bis 15. Oktober
an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport zu richten.
Die Förderung wird noch im gleichen Kalenderjahr an die
Vereine überwiesen. Für das Schuljahr 2006/07 waren
das: Kategorie 1 (45 Min): 70.- € Kategorie 2 (90 Min):
140.- €. Im Rahmen der Sportförderrichtlinien der
Stadt Nürnberg werden Tätigkeiten in SAGs zusätzlich
gefördert. Im Schuljahr 2006/07 waren dies für einstündige
SAGs (45 Min.) 65,30 € und für zweistündige SAGs
(90 Min.) 130,60 €.
Für das Schuljahr 2007/08 ist die Einführung
eines Sport-nach-1-Online-Meldesystems geplant. Papieranträge
werden dann nicht mehr akzeptiert. Die zeitaufwändige Einholung
von Unterschriften wird dann durch ein digitalisiertes Antragsverfahren
abgelöst.
Geplanter Start: März 2007
2. Großgerätebezuschussung
Ab 2006 werden nur noch Sportarten mit
Bedarf an teuren Großgeräten für eine Grundausstattung
bezuschusst (siehe Kostenpauschalen in der Broschüre Sport
nach 1, Seite 17)
- Der maximale Zuschuss für Großgeräte kann
bis zu 60 % von der Kostenpauschale (unterschiedlich je nach
Sportart) betragen.
- Ein Rechtanspruch besteht nicht. Die Bewilligung kann auch
mit
Bedingungen und Auflagen versehen werden. Eine Beschaffung vor
Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus!
- Die Geräte gehören grundsätzlich dem Verein,
die Restfinanzierung erfolgt durch den Verein.
- Bauliche Maßnahmen werden nicht bezuschusst.
Bewilligungsverfahren:
Antrag (Vordruck 4) mit Kostenvoranschlag (Schulrabatt!) zum
Schuljahresbeginn (Stichtag: 15.Oktober) an die Bayerische Landesstelle
für den Schulsport senden.
Der Verein erhält einen Zwischenbescheid (ohne Angabe der
Höhe der Fördermittel).
Die Geräte können beschafft werden.
Die Festsetzung des Förderbetrags und die Auszahlung erfolgen
spätestens bis zum Ende des Schuljahres (31. Juli). Die
Auszahlung setzt die Beschaffung und Vorlage der bezahlten Rechnungen
voraus.
Nichtstaatliche Förderungen
1. Sonderaktionen Sport nach 1
- Jährliche Sonderaktionen mit Sponsoren (Gerätepakete
oder
Zuschüsse)
- Ausschreibung in der Broschüre Schulsport-Wettbewerbe
in
Bayern oder unter "Sonderaktionen" (siehe oben
im Menü!).
- Anträge an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport
- Voraussetzung: Einrichtung einer neuen
Sportarbeitsgemeinschaft in der jeweiligen Sportart (Vordruck
1 an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport)
2. Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in
Schule und Verein e.V.
Zeitgleich mit der Einführung des Bayerischen Kooperationsmodells
wurde die Bayerische Förder-
gemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. gegründet.
1. Vorsitzender ist der Bayerische
Staatsminister für Unterricht und Kultus, Siegfried Schneider;
2. Vorsitzender ist der Präsident
des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Günther Lommer.
Die Bayerische Fördergemeinschaft unterstützt die
allgemeinen Zielsetzungen des Bayerischen
Kooperationsmodells und versucht, Förderer und Sponsoren
aus Industrie und Wirtschaft zu gewinnen.
Die Finanzmittel werden dort eingesetzt, wo die staatliche Förderung
nicht ausreicht oder
nicht möglich ist. Das gilt z. B. für die finanzielle
Förderung von
- Sportgeräten, soweit sie nicht vom Staat bezuschusst
werden
- gezielten pädagogischen Maßnahmen für leistungssportlich
orientierte junge Talente
- landesweiten Sonderaktionen in bestimmten Sportbereichen
- zusätzlichen Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
- überörtlichen Veranstaltungen und beispielgebenden
Initiativen
Wer fördert wird gefördert
Die Fördergemeinschaft sucht vor allem finanzielle Förderer
aus Industrie und Wirtschaft. Auch
Schulen und Vereine, die für ihre Zusammenarbeit Beratung
oder finanzielle Unterstützung
benötigen, können sich an die Geschäftsstelle
der Bayerischen Fördergemeinschaft wenden:
Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule
und Verein e.V.
- Geschäftsstelle -
Widenmayerstraße 46 a
80538 München
Tel.: 089/216 345 - 0
Fax: - 40
E-Mail: laspo@laspo.de
Weitere Informationen
mehr Informationen zu Sport nach 1 finden sie unter www.laspo.de

Ganztagsangebote
Merkmale
- Betreuungsangebote für die Jahrgangsstufe 5-10 an HS,
RS, Gymn. und Förderschulen
- Die Angebote umfassen Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung,
sportliche, musische und gestalterische
Angebote, schulische Hilfestellungen
- Leitung und Betreuung durch eine pädagogische Fachkraft
Voraussetzungen für den Verein
- Qualifizierter Übungsleiter (A-, J- oder F-Lizenz)
- Vertrag zwischen Träger und Partner (Verein) bzgl.
- Art und Inhalt des Angebots
- Zeitraum (Termine, Umfang, Dauer)
- Räumlichkeiten
- Finanzierung
- Einsatz von Personal (Vertretung bei Krankheit usw.)
- Abstimmung mit dem Träger und der Schule
Wichtig
Ganztagsbetreuung als enge Kooperation mit der Schule
- das bedeutet:
die Schüler sind über die Schule unfallversichert
- das bedeutet aber auch:
Anwesenheit ist verpflichtend und muss kontrolliert werden
Im Krankheitsfall müssen Stunden
vertreten werden.
Weitere wichtige Informationen,
wie z.B. Finanzierung oder Anmeldeschluss stehen im Skript des
BLSV über "Sport in Schule und Verein", welches
per Klick auf dieses Textfeld als pdf-Format heruntergeladen werden
kann.
Differenzierter Sportunterricht
Schulsport in Bayern besteht aus BSU, EBSU und DSU
- Einsatz von qualifizierten Übungsleitern (F-Lizenz)
im differenzierten Sportunterricht (7.-10. Klasse)
- Unterricht (ca. 2 Wochenstunden) richtet sich nach dem Lehrplan
(? Teilnote)
- Sportarten nach Abstimmung mit der Schule
- Vergütung nach BAT IV BAT III
- Infos unter www.stmuk.bayern.de
Weiter wichtige Informationen
rund um Sport in Schule und Verein können Sie per Klick auf
dieses Textfeld als pdf-Format herunterladen.
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